Die Beantragungen von Jubiläumsgaben, die in der Zeit vom 1. April des laufenden Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres anstehen, sind bis zum 30. April eines jeden Jahres schriftlich bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen.
Die Beantragungen von Jubiläumsgaben, die in der Zeit vom 1. April des laufenden Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres anstehen, sind bis zum 30. April eines jeden Jahres schriftlich bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen.