Das bundesweite Flugverbot wird ab Freitag, den 21.08.2020, 18 Uhr aufgehoben!
Bitte Zusatzinformationen beachten!

 

 

20. August 2020

Beendigung des bundesweiten Flugverbotes ab Freitag, 21.08.2020, 18 Uhr

 

Die Flugsicherungskommission (FSK) hat aufgrund der meteorologischen Vorhersagen das bundesweite Flugverbot ab Freitag, 21.08.2020, 18 Uhr aufgehoben.

 

In vielen Teilen Deutschlands wird es aber am Wochenende weiterhin schwierige Bedingungen geben. Daher ist es angebracht, in Gebieten, in denen weiterhin schwierige Bedingungen herrschen, keine Flüge durchzuführen und den Empfehlungen der Flugkoordinatoren und der Wettermanufaktur zu folgen.

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 


 

19. August 2020

 

Flugverbot von Donnerstag, den 20.08.2020 bis einschließlich Freitag, den 21.08.2020


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen bis 38 Grad, verbunden mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und Inversionen vorhergesagt) von ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

 

Das Flugverbot gilt von Donnerstag, 20.08.2020 bis einschließlich Freitag, 21.08.2020.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis zunächst einschließlich Freitag, 21.08.2020, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Die Meteorologen gehen nur von einer kurzen Hitzewelle aus. Für das Wochenende 22.08.2020 - 24.08.2020 sind die entsprechenden Empfehlungen und Vorgaben der Meteorologen und Flugkoordinatoren zu beachten.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche von Organisationen des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter durchgeführte Vor-, Trainings- und Preisflüge.

 

Ein Update dieser Verbandsmitteilung gibt es am Donnerstag, 20.08.2020 um 12.00 Uhr.

 

Zusatzinformation 

In folgenden Regionalverbandsgebieten und deren Flugrichtungen sind Distanzflüge am Donnerstag, 20.08.2020, grundsätzlich möglich und daher freigegeben: 100, 200, 201, 300, 350 und 502.

 

Wir bitten dennoch, die Hinweise der Meteorologen zu beachten.

 

Das Flug- und Transportverbot am Freitag, 21.08.2020, bleibt hiervon unberührt.

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 


 13. August 2020

 

Beendigung des bundesweiten Flugverbotes ab Freitag, 14.08.2020

 

Die Flugsicherungskommission (FSK) hat aufgrund der meteorologischen Vorhersagen das bundesweite Flugverbot ab Freitag, 14.08.2020 aufgehoben.

In vielen Teilen Deutschlands, wird es aber über das Wochenende hinaus schwierige Bedingungen geben. Das betrifft insbesondere Gebiete von Ostbayern bis in den Nordwesten Deutschlands. Dort herrschen nach wie vor hohe Inversionen, Luftfeuchtigkeit, Schwüle und auch eine hohe Gewittertätigkeit. Daher ist es angebracht, in Gebieten, in denen weiterhin schwierige Bedingungen herrschen, keine Flüge durchzuführen und den Empfehlungen der Flugkoordinatoren und der Wettermanufaktur zu folgen. Laut Auskunft der Meteorologen wird sich das Wetter bundesweit ab Dienstag/Mittwoch nächster Woche beruhigen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass die Jungtauben bei den meisten Züchtern in den letzten 10-12 Tagen wenig oder fast keinen Freiflug hatten. Daher sind die Entfernungen der Flüge dem Trainingsstand der Jungtauben anzupassen. Des Weiteren sind in Gebieten mit hohen Abendtemperaturen die Einsatzzeiten entsprechend spät in den Abend zu verlegen.

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 

 

Zusatzinfos

 

 

Schwierige Wetterbedingungen treten insbesondere in folgenden Regionalverbandsgebieten und deren Flugrichtungen auf: 250, 254, 256, 257, 258, 259, 261, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 407, 408, 409, 410, 412, 413, 414, 416, 453, 454, 455, 456, 500, 501, 653, 750, 752, 754, 756, 758.

 

Ich bitte daher gerade die Verantwortlichen dieser Regionalverbände, äußerst vorsichtig mit den Entscheidungen über geplante Flüge vorzugehen. Flüge über 120 km dürfen in diesen Gebieten nicht durchgeführt werden.

 

Durch die Freigabe des Präsidiums, dass auch in der Woche Wettflüge möglich sind, kann man die Jungtierreise noch gut durchführen.

 

 

Zusatzinfo der Meteorologen

 

Am Samstag herrschen im Norden und Nordosten Deutschlands sowie im Südwesten brauchbare Bedingungen. Von Ostbayern bis zum Nordwesten Deutschlands generell eine hohe Luftfeuchtigkeit mit Schwüle und Gewitterneigung. Am Sonntag wird diese Zone generell etwas schmaler, sodass eine Wetterberuhigung eintritt. Diese Zone wird am Montag jedoch wieder größer, bevor es ab Dienstag/Mittwoch zu einer generellen Besserung der Wetterlage kommt.

 


 

 

11. August 2020

 

Verlängerung des Flugverbots von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Freitag, 14.08.2020

 

Die Flugsicherungskommission (FSK) hat aufgrund der meteorologischen Vorhersagen (es werden bis Donnerstag hohe Temperaturen, verbunden mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und Inversionen vorhergesagt; am Donnerstag und Freitag gibt es eine hohe Gewittertätigkeit) von ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

 

Das Flugverbot gilt somit von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Freitag, 14.08.2020.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis zunächst einschließlich Freitag, 14.08.2020, 16.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche Vor-, Trainings- und Preisflüge. Das Verbot gilt für alle Organisationen und Mitglieder des Verbandes.

 

Ein Update dieser Verbandsmitteilung folgt am Donnerstag, 13.08.2020, um 12.00 Uhr.

 

Nach jetzigem Stand endet das Flugverbot am Freitag, 14.08.2020, sodass Flüge ab Samstag, 15.08.2020, grundsätzlich möglich sind. Es wird dringend empfohlen, die Hinweise der Flugkoordinatoren zu beachten. 

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 

08. August 2020

 

Verlängerung des Flugverbots von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Mittwoch, 12.08.2020

 

Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen, verbunden mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und Inversionen vorhergesagt) von ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

Das Flugverbot gilt somit von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Mittwoch, 12.08.2020.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis zunächst einschließlich Mittwoch, 12.08.2020, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche Vor-, Trainings- und Preisflüge. Das Verbot gilt für alle Organisationen und Mitglieder des Verbandes.

 

Ein Update dieser Verbandsmitteilung folgt am Dienstag, 11.08.2020 um 12.00 Uhr.

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 


 

 

04. August 2020

 

Flugverbot von Freitag, den 07.08.2020 bis einschließlich Sonntag, den 09.08.2020.

Einzelheiten lesen Sie hier:


Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der meteorologischen Vorhersagen (es werden hohe Temperaturen, verbunden mit einer hohen Luftfeuchtigkeit, wolkenlosem Himmel und Inversionen vorhergesagt) von ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.

 

Das Flugverbot gilt von Freitag, 07.08.2020 bis einschließlich Sonntag, 09.08.2020.

 

Es ist auch nicht gestattet, bis zunächst einschließlich Sonntag, 09.08.2020, 18.00 Uhr, die Tauben einzusetzen und zu transportieren.

 

Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, keine Brieftaubenflüge in dem oben genannten Zeitraum durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche Vor-, Trainings- und Preisflüge. Das Verbot gilt für alle Organisationen und Mitglieder des Verbandes.

 

Ein Update dieser Verbandsmitteilung gibt es am Samstag, 08.08.2020 um 16.00 Uhr.

 

Für die FSK

Martin Stiens

-Vorsitzender-

 

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