Die Flugsicherungskommission (FSK) hat auf Grund der derzeitigen Wetterlage sowie der meteorologischen Vorhersagen für die nächsten Tage (u.a. werden Temperaturen von bis zu 37 °C sowie subtropische Luft und Gewitterneigungen angekündigt) von Ihrer Befugnis nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Reiseordnung, Veranstalter von Flügen verbindlich anzuweisen, keine Flüge durchzuführen, Gebrauch gemacht.
Sämtliche Flugveranstalter im Sinne des § 2 der Reiseordnung werden hiermit angewiesen, bis einschl. Montag, den 30.7.2018 (24.00 Uhr), keine Brieftaubenflüge durchzuführen. Dieses Verbot betrifft sämtliche Distanzflüge für Alt- und Jungtiere. Das Verbot gilt für alle Organisationen und Mitglieder des Verbandes. Die FSK hat zudem ausdrücklich beschlossen, dass Verbandsmitglieder auch an Flügen, die nicht von Organisationen des Verbandes veranstaltet werden, auf Grund des beschlossenen Flugverbots nicht teilnehmen dürfen.
Sollte sich das Wetter in einer Region Deutschlands besser entwickeln, sind die Regionalverbände angehalten, sich eine Flugfreigabe unter der Email:
Für die Flugsicherungskommission (FSK): Martin Stiens, Vorsitzender