Wir bitten um Beachtung des folgenden Hinweises!

 

Erfreulicherweise wurde die Meldung des reinen Tauben-Bestandes in Nordrhein-Westfalen Anfang des Jahres deutlich vereinfacht. Tauben-Bestände müssen demnach nur noch einmal als Anfangsbestand gemeldet werden. Die jährliche Folgemeldung entfällt ab diesem Jahr!

 

Leider kam es kürzlich zu einem Systemfehler, sodass fälschlicherweise auch reine Tauben-Halter noch einmal angeschrieben worden sind und an Ihre Meldung erinnert wurden. Sie können diese Erinnerung beruhigt als gegenstandslos betrachten! Reine Taubenbestände müssen weiterhin nur noch einmal gemeldet werden.

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