Bitte beachten Sie den nachstehenden dringenden Hinweis!

 

Wir möchten noch einmal dringend darauf hinweisen, dass wir auch in diesem Jahr wieder Auflagen des Veterinäramts erfüllen müssen, um die Veranstaltung mit Tauben durchführen zu können. Das bedeutet, dass für jede Taube ein gültiges Impfzeugnis und die Bestätigung des Heimat-Veterinäramts vorliegen muss, dass die Taube aus einem restriktionsfreien Gebiet stammt. Zusätzlich werden sämtliche Tiere - sowohl die Ausstellung als auch den Taubenverkauf betreffend - von einem Tierarzt eingangs untersucht.

 

Da wir während der Messe keine Eingangsuntersuchung der Tauben gewährleisten können, wenn private Übergaben von Tauben stattfinden, z.B. durch Versteigerungen oder ähnliche Veranstaltungen, dürfen solche Tauben nicht in die Messehalle gebracht werden. 

Wir weisen darauf hin, dass die Regelungen auch für Tauben gelten, die außerhalb der Messehallen übergeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass die entsprechenden gültigen Impfnachweise und die amtstierärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Können die Nachweise bei entsprechenden Kontrollen nicht erbracht werden, kann dies Geldstrafen oder die Konfiszierung der entsprechenden Tauben nach sich ziehen.

 

Im Sinne einer erfolgreichen Veranstaltung verlassen wir uns darauf, dass sich jeder Züchter und jede Züchterin an die Auflagen hält und sie entsprechend umsetzt.

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Die Brieftaube - Nr. 5 2025
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